Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen lassen sich meist leider nicht in dem Maße aus dem eigenen Haushalt finanzieren, wie es notwendig ist. Kommunen verfügen häufig nicht über die finanziellen Mittel, das betrifft auch öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen. Zudem stellen die Fülle von Förderungen und sich häufig verändernden Rahmenbedingungen große Herausforderungen dar. Die Inanspruchnahme von Förderungen kann im Rahmen einer Antragsunterstützung erleichtert werden.
Wir beraten Kommunen passgenau zu Fördermittelprogrammen und übernehmen darüber hinaus die Antrags- und Projektentwicklung. Insbesondere für das KfW-Programm 432, aber auch für Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtline, bereiten wir Fördermittelanträge „unterschriftsreif“ vor. Von der Vorbereitung der Antragstellung bis zur Zusendung des Fördermittelbescheids begleiten wir den gesamten Prozess.
Auch die Organisation von Ausschreibungsverfahren sowie die Auftragsvergabe für Projekte, wie z. B. Wind- und Solarparks oder Nahwärmesysteme, kann von uns koordiniert werden.